Re: Erschliessung


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Abgeschickt von Bauassessor am 09 September, 2008 um 10:29:03:

Antwort auf: Erschliessung von Leo Janske am 08 September, 2008 um 16:01:16:

Hallo,

wenn keine Erschließung möglich ist, hätte die Baugenehmigung nicht erteilt werden dürfen. Da sie aber erteilt wurde, darf der Bauherr erstmal drauflos bauen. Eine Option wäre, gegen die Baugenehmigung vorzugehen (das ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich: in NRW direkt Klage einreichen, in anderen Bundesländern Widerspruch gegen die Baugenehmigung einlegen). Dabei sind aber Fristen zu beachten, die ggf. schon abgelaufen sind.


: Hallo, ich habe mal eine dringende Frage:
: kann ohne Erschliessung überhaupt eine Baugenehmigung erfolgen. In unserem Fall wurde für ein Nachbargrundstück eine Baugenehmigung für ein 6-Fam.Haus erteilt. Nun stellte sich heraus, dass aufgrund von Dienstbarkeiten gar keine Erschliessung gegeben ist. Hat nun die bestehende Baugenehmigung überhaupt noch Wirkung ? Ganz davon abgesehen wird hier ein 6-Fam.Haus in ein reines Einfamilienhausgebiet gebaut. Der Bauträger baut munter weiter. Die Stadt kümmert sich nicht. Was können wir tun ?





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