Re: Erschliessung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 09 September, 2008 um 20:40:33

Antwort auf: Re: Erschliessung von Bauassessor am 09 September, 2008 um 10:29:03:

: Hallo,

: wenn keine Erschließung möglich ist, hätte die Baugenehmigung nicht erteilt werden dürfen. Da sie aber erteilt wurde, darf der Bauherr erstmal drauflos bauen. Eine Option wäre, gegen die Baugenehmigung vorzugehen (das ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich: in NRW direkt Klage einreichen, in anderen Bundesländern Widerspruch gegen die Baugenehmigung einlegen). Dabei sind aber Fristen zu beachten, die ggf. schon abgelaufen sind.


:
: : Hallo, ich habe mal eine dringende Frage:
: : kann ohne Erschliessung überhaupt eine Baugenehmigung erfolgen. In unserem Fall wurde für ein Nachbargrundstück eine Baugenehmigung für ein 6-Fam.Haus erteilt. Nun stellte sich heraus, dass aufgrund von Dienstbarkeiten gar keine Erschliessung gegeben ist. Hat nun die bestehende Baugenehmigung überhaupt noch Wirkung ? Ganz davon abgesehen wird hier ein 6-Fam.Haus in ein reines Einfamilienhausgebiet gebaut. Der Bauträger baut munter weiter. Die Stadt kümmert sich nicht. Was können wir tun ?


Ich habe da noch Zweifel, ob die Erschließung tatsächlich nicht gegeben ist, da in der Beschreibung stand, dass sie "aufgrund von Dienstbarkeiten" nicht gegeben sei. Daher besteht noch die Variante, dass "private Rechte Dritter" zwar aktuell eine Erschließung praktisch verhindern aber ohne diese Rechte eine Erschließung bestünde. In dem Fall wäre die Genehmigung rechtens, da sie unbeschadet der Rechte Dritter erteilt wird.
... die Tücke liegt im Detail.




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