Wie bitte?!


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Abgeschickt von Rodersky am 10 September, 2008 um 15:25:58:

Antwort auf: Re: offenbarungspflichtiger Mangel bei Immobilienkauf von Dirk Baumeister am 07 September, 2008 um 23:26:23:

: : : Derartige Fragen sind regelmäßig in einem Forum nicht zu beantworten. Für eine Einschätzung müsste die Historie aufgearbeitet werden. Wann ist die Situation entstanden? Hat der Verkäufer behauptet, dass der Zaun auf dem Grundstück steht? Welche Möglichkeiten hatte der Käufer zur Prüfung? Hat der Käufer seine Möglichkeiten wahrgenommen? ... usw. usw.

: : Warum soll die Historie eine Rolle spielen?
: : Der Nachbar hat dem Käufer nach dem Kauf der Immobilie den Fakt dargelegt, ein Vermessungsprotokoll gezeigt und gesagt, er habe den Verkäufer (der hatte die Immobilie geerbt) vor dem Verkauf darauf hingewiesen.


: Sie wollen eine rechtliche Einschätzung ... da spielen üblicherweise eine Vielzahl von Aspekten eine Rolle, die es herauszufinden gilt und das geht normalerweise nicht in einem Forum. Nur darauf wollte ich hinweisen. Was Sie mit diesem Hinweis machen bleibt selbstverständlich Ihnen überlassen. Vielleicht sprechen Sie mal mit einem Anwalt zurück ...

Hallo Dirk Baumeister,

Sie haben da etwas falsch verstanden - Petershagener wollte gar keine qualifizierte Antwort, er wollte nur mal (pardon) abrotzen.
Eine qualifizierte Antwort - wie Ihre - stört dabei natürlich nur.



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