Abgeschickt von Günter Strüber am 10 September, 2008 um 17:16:00
Antwort auf: Re: Gebäudeklassen von WL am 20 Februar, 2007 um 17:34:25:
: Gebäudeklassen
: · Gebäudeklasse 1:
: o freistehende Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 qm und
: o freistehende land- oder forstwirtschaftlich genutzte Gebäude
: · Gebäudeklasse 2:
: o Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m und nicht mehr als zwei Nutzungseinheiten von insgesamt nicht mehr als 400 qm
: · Gebäudeklasse 3:
: o sonstige Gebäude mit einer Höhe bis zu 7 m
: · Gebäudeklasse 4:
: o Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 m und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 qm
: · Gebäudeklasse 5:
: o sonstige Gebäude einschließlich unterirdischer Gebäude
Laut Aussage meines Kaminkehrers gelten die 7 m für die Fußbodenhöhe des obersten bewohnbaren Raumes. Niht die Gesamthöhe des Gebäudes. Was ist richtig? Besten Dank für Ihre Antwort!
G. Strüber