Re: Hauskauf - Dach undicht


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Abgeschickt von Chorma am 09 Maerz, 2005 um 16:24:50

Antwort auf: Re: Hauskauf - Dach undicht von Marion am 09 Maerz, 2005 um 09:46:53:

Meines Erachtens liegt ein klarer Fall einer arglistigen Täuschung vor, so dass außer der Anfechtung des Kaufvertrages auch die Möglichkeit, Schadensersatz zu verlangen besteht. Denn wenn bereits bei dem Kauf Wasserflecken vorhanden waren, muss deren Ursache den Verkäufern bekannt gewesen sein. Sie hätten daher darauf hinweisen müssen. Dies umso mehr, als sie Ihnen ein Gutachten übergeben haben, in dem die Wasserflecken nicht berücksichtigt waren (vielleicht waren sie zum Zeitpunkt der Erstellung des Gutachtens noch nicht vorhanden). Hier hätte die Pflicht bestanden, die Aussagen des Gutachtens richtig zu stellen bzw. zu ergänzen.

Eine weitere Frage ist, wie der Makler zu der Aussage bzgl. des Kochdunstes gekommen ist. Hier ist an eine Schadensersatzpflicht des Maklers zu denken, wenn er diese Aussage ins Blaue hinein gemacht hat. Sollte ihm dies jedoch von den Verkäufern so mitgeteilt worden sein, läge die arglistige Täuschung auf der Hand.



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