Re: Bebauung eines ehmaligen Gartengrundstücks


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Abgeschickt von Bauassessor am 12 September, 2008 um 08:34:21:

Antwort auf: Bebaung eines ehmaligen Gartengrundstücks von Laura am 11 September, 2008 um 13:15:39:

Hallo,

grundsätzlich gilt, dass man keinen Anrecht auf ein unveränderliches Umfeld hat, wenn man sich ein Grundstück kauft. Man kann sich erst gegen eine Bebauung wehren, wenn man in seinen eigenen Rechten betroffen ist.

Inwiefern das Blicken in das Schlafzimmer als Eingriff in Ihre Nutzungsrechte zu verstehen ist, kann ich abschließend nicht beurteilen - da gibt es aber hier im Forum schon einige Einträge zu und es gibt garantiert Unmengen an entsprechenden Urteilen.

Meiner Meinung gilt, solange die vorgeschriebenen Abstandsflächen eingehalten sind und sonst keine Belästigungen über den üblichen Grenzwerten vorliegen, ist es genehmigungsfähig.

Wer beurteilt den, ab wann man in seiner Privatspähre belästigt wird? Wie misst man das?


: Liebe Leserinnen und Leser,
: ich habe da mal eine Frage und zwar wohnen wir auf einem kleinen Dorf in einem Haus dass über 100 Jahre alt ist.
: Mein Opa kaufte das Haus damals da ihm versichert wurde dass das Grundstgück gegenüber ein Garten Grundstück bleiben sollte.
: Nun aber haben die besitzer die stadt verklagt und erreicht dass das Grundstück nun als Bauplatz genehmigt wurde.
: Dadurch werden wir nun komplett eingekästelt und haben keine freie aussicht mehr, dazu kommt noch dass wenn dass Haus steht die Nachbarn uns direckt in zwei Schlafzimmer schauen können und wir uns dann in unserer Privatspähre gestört fühlen.

: Nun ist meine Frage kann man gegen den Bau etwas tun?
: Ist klagen in diesem Fall Sinnvoll??
: PS: Die Nachbarn von uns denen es dann genauso ergeht sind auch dagegen.

: Bitte dringend um Antwort
: Vielen Dank




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