Re: Notarkosten für die Löschung im Grundbuch


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 September, 2008 um 16:33:34

Antwort auf: Notarkosten für die Löschung im Grundbuch von M P am 12 September, 2008 um 12:43:38:

: Hallo

: habe im März meine Wohnung verkauft. Jetzt habe ich eine Rechnung vom RA bekommen in der er mich auffordert 200EUR als Notarkosten für die Löschung des Grundbucheintrages zu bezahlen.

: Ich hatte immer gedacht der Käufer müsste solche Kosten tragen?

: Danke für eine kurze Info
: MP

... was ist denn im Notarvertrag vereinbart? Dort sollten Regelungen zur Kostentragung geregelt sein.





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