Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 September, 2008 um 16:33:34
Antwort auf: Notarkosten für die Löschung im Grundbuch von M P am 12 September, 2008 um 12:43:38:
: Hallo
: habe im März meine Wohnung verkauft. Jetzt habe ich eine Rechnung vom RA bekommen in der er mich auffordert 200EUR als Notarkosten für die Löschung des Grundbucheintrages zu bezahlen.
: Ich hatte immer gedacht der Käufer müsste solche Kosten tragen?
: Danke für eine kurze Info
: MP
... was ist denn im Notarvertrag vereinbart? Dort sollten Regelungen zur Kostentragung geregelt sein.