Re: Grenzverlauf bei WEG-Teilung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 12 September, 2008 um 23:05:31

Antwort auf: Grenzverlauf bei WEG-Teilung von Detlev am 12 September, 2008 um 17:33:10:

: Wie ist der genaue Grenzverlauf bei nach WEG geteilten Reihenhäusern?
: Zählt die sichtbare Mauerkante oder die Massivwand
: (Die Außenwände sind mit ca. 15 cm Schaumstoff gedämmt)?


Eine WEG-Teilung ist doch eigentlich nur erforderlich, wenn es gerade keine Grenze im katastermäßigen Sinne gibt. Die Grenzen der Sondernutzungsrechte können durch die Eigentümergemeinschaft privatrechtlich frei bestimmt werden und sind üblicherweise in der Teilungserklärung und den Teilungsplänen hinterlegt.



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