Re: Pferdestall bauen - Fragen?!


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Abgeschickt von Inga am 13 September, 2008 um 13:34:21:

Antwort auf: Pferdestall bauen - Fragen?! von Lisa am 11 September, 2008 um 23:54:27:

Hallo Lisa,

nun, das ganze Problem wird sein, dass sich das Grundstück im Außenbereich befinden wird. Und da ist es nur Landwirten vorbehalten, etwas zu errichten und dann auch nur, wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Du wirst wohl eher Privatperson sein und das Pferd aus Liebhaberei halten.

Gehört das Grundstück Dir oder einem Landwirt? Dann könntest Du eventuell den Schafstall ausbauen/anbauen, wenn es über einen Landwirt läuft.

Falls das Grundstück Dir gehört und Du kein Landwirt bist, wirst Du wohl eher kein Offenstall bauen dürfen. Kommt natürlich auch auf die Gemeinde an. Höflich nachfragen. Landwirte dürfen bis zu einer bestimmten Größe des Gebäudes ohne Genehmigung bauen. Ist Bundeslandabhängig. In Ba-Wü dürfen Gebäude bis 70 m² errichtet werden ohne Genehmigung, aber nur Landwirten und auch nur, wenn es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient. Aber der Landwirt ist trotz eines genehmigungsfreien Verfahrens verpflichtet, sein Vorhaben der Gemeinde zu melden, da sich auch ein Landwirt an die Gesetze halten muss z.B. das Bauen in einem Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet.

Bei solchen Verfahren würde ich einfach mal eine Bauvoranfrage stellen. Dann wird da schon abgeklärt ob dieser Offenstall zulässig ist oder nicht. In Ausnahmefällen dürfen auch Nichtlandwirte im Außenbereich Gebäude errichten, wenn sie öffentlichen Belangen nicht entgegenstehen. Dann läuft sowas auch unter einem "sonstigen Vorhaben". Bei Landwirten spricht man dann von einem "privilegierten Vorhaben".

Öffentliche Belange heißt soviel, das es sich bei Deinem Vorhaben um kein Landschaftsschutz-, Naturschutz-, oder Wasserschutzgebiet handeln darf. Oder wenn die Landschaft durch das Bauvorhaben verunstaltet werden würde oder andere Dinge dagegen sprechen.

Viele bauen natürlich solche kleine Gebäude einfach "schwarz" hin. Und es passiert jahrelang oder nie was, wenn das Gebäude oder die Hütte auch noch versteckt liegen. Ich persönlich würde das aber nicht machen. Kann man sich u.U. großen Ärger einhandeln.

Freundlich mal auf dem Landwirtschaftsamt nachfragen was Du vorhast. Wenn Du da von vornherein schon eine Abfuhr bekommst, dann hast wahrscheinlich schlechte Karten.

Hoffe, ich konnte weiterhelfen.

: Hallo,
: wir planen für nächstes Jahr die Anschaffung eines Pferdes und wollen einen Offenstall bauen.
: Leider finde ich online nichts über die zulässigen Größen. Das Wiesengrundstück verfügt bereits über einen kleinen Schafstall und ist ein land und forstwirtschaftliches Grundstück.

: Von einem befreundeten Bauarbeiter wurde uns gesagt, dass man erst ab einer bestimmen Größe eine Baugenehmigung benötigt - ist das wirklich so?

: Liebe Grüße und danke im Voraus,
: Lisa





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