Re: Grenzverlauf bei WEG-Teilung


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 13 September, 2008 um 22:02:57

Antwort auf: Re: Grenzverlauf bei WEG-Teilung von Detlev am 13 September, 2008 um 14:18:42:

: : Eine WEG-Teilung ist doch eigentlich nur erforderlich, wenn es gerade keine Grenze im katastermäßigen Sinne gibt. Die Grenzen der Sondernutzungsrechte können durch die Eigentümergemeinschaft privatrechtlich frei bestimmt werden und sind üblicherweise in der Teilungserklärung und den Teilungsplänen hinterlegt.

: Die zur Teilungserklärung gehörenden Pläne sind sehr ungenau und lassen eine genaue Grenzbestimmung nicht zu.
: Das Problem ist, dass ich einen extrem rechthaberischen und pedantischen Nachbarn habe, der sich sofort massiv beschwert, wenn er der Meinung ist, ich hätte seine Grenze auch nur um wenige Zentimeter, wenn nicht gar Millimeter verletzt.
: In den meisten Fällen habe ich um des lieben Friedens willen nachgegeben, weil es mir auf einen Zentimeter nicht ankommen muss. Inzwischen würde ich da aber doch gerne einmal eine Grenze setzen!
: Oder gilt hier wirklich das Recht des Stärkeren?

Klingt für mich nach einer rein privatrechtlichen Regelung - es gilt, worauf sich geeinigt wurde ...



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