Re: Abriss einer Grenzbebauung


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Abgeschickt von KD am 27 August, 2004 um 19:33:44

Antwort auf: Abriss einer Grenzbebauung von klaus am 27 August, 2004 um 15:05:27:

: Unser Nachbar hat vor, ein mehrgeschossiges Hinterhaus abzureißen und dort PKW-Stellplätze zu errichten. Sein Hinterhaus grenzt direkt Wand an Wand an unser Hinterhaus. Es handelt sich um alte, nicht denkmalögschützte Fachwerksubstanz.

: Was ist zu beachten für uns? Muss man uns eine geürüfte Statik vorlegem. Wer haftet, wenn unser Hinterhaus schaden nimmt. Wer ist für die Instandsetzung unserer Hinterwand zuständig, die dann ja freiliegt?

: Kann jemand helfen?

Ob eine Statik vorgelegt werden muss, entscheidet die Bauaufsichtsbehörde im Einzelfall.

Wenn eurer Haus beschädigt wird, haftet zuerst der Nachbar. Der sollte eine Bauherrenhaftpflicht haben. Wenn der Baubetrieb Schaden macht, kann der Nachbar natürlich weiterreichen.

Für die Instandsetzung bzw. Instandhaltung seid ihr selbst verantwortlich. Es ist ja schließlich dein Gebäude.


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