...hängt davon ab...


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Abgeschickt von vnvnative am 15 September, 2008 um 12:08:43:

Antwort auf: Nachträgliche Kosten für Bürgersteig von Stefan Rohlfs am 12 September, 2008 um 07:47:59:

Das hängt davon ab, was Sie im Kaufvertrag exakt vereinbart haben.

: Guten Tag,
: wir haben im Februar diesen Jahres ein Haus gekauft. Nun haben wir von der zuständigen Samtgemeinde eine Rechnung (1350 Euro) über die Erneuerung des Bürgersteigs bekommen. Der Bürgersteig wurde schon in den Jahren 2006/07 fertig gestellt. Der Verkäufer hat uns vor dem Hauskauf nicht darüber informiert. Das Haus galt als Schuldenfrei. Wer muss jetzt die Kosten übernehmen? Wenn wir von diesen zusätzlichen Kosten gewusst hätten, hätten wir dies in die Kaufpreisverhandlungen mit einbezogen.

: Mit freunlichen Grüssen
: Stefan Rohlfs





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