Re: Bepflanzung auf


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Abgeschickt von Bauassessor am 16 September, 2008 um 10:01:31:

Antwort auf: Bepflanzung auf von Tobias Reimer am 15 September, 2008 um 19:56:00:

Hallo,

ist meines Erachtens kein Fall für das Baurecht (vielleicht der Wall - aber sofern der notwendig / genehmigt ist, sehe ich da kaum Möglichkeiten des Rückbaus).

Der Rest sind Fragen des Nachbarrechts - also falsches Forum...

: Hallo,

: ich habe im Mai diesen Jahres eine Doppelhaushälfte in einem Neubaugebiet mit Garten in Schleswig-Holstein gekauft. Der Garten grenzt an der Südseite auf einer Länge von 9 Metern an einen ca. 1,25 Meter hohen Wall (beginnt direkt senkrecht an der Grundstücksgrenze), der zu dem dahinterliegenden verpachteten Grundstück gehört. Der Wall ist mit Unkraut (u. a. Brennnesseln) übersäht und ungepflegt. Des weiteren stehen zwei Holunderbeerbäume (ca. 3 m hoch)direkt hinter meiner Grundstücksgrenze noch vor dem Wall. Die Äste ragen in ca. 1,50 m Höhe mit vollen Früchten ca. 75 cm auf unser Grundstück.

: Mein Nachbar wurde schon von der Verpächterin unmißverständlich und ohne Kompromisse aufgefordert seine bereits gepflanzten Eiben 50 cm zurückzusetzen, welchem er auch nachkommt. Hier scheint aber schon Streit vorprogrammiert. Sie sieht den Wall nur aus wirtschaftlichen Gründen ("Jeder qm bringt Geld").

: Wie sieht es nun bei mir aus:

: a) Habe ich ein Anrecht auf Erniedrigung des Walls?
: b) Kann ich die Verpächerin auffordern Ihre Bäume ebenfalls von der Grundstücksgrenze zurückzusetzen, da wir im nächsten Jahr eigene Bepflanzung geplant haben?
: c) Mit welcher Frist kann ich die Verpächterin auffordern, die Bäume stutzen/zurückzuschneiden bzw. die überhängenden Äste zu entfernen?
: cc) Darf die Verpächterin hierzu mein Grundstück betreten?
: ccc) Darf ich die überhängenden Äste ohne Kenntniss der Verpächterin selber stutzen?

: Wie gesagt, eine einvernehmliche Lösung ist bei meinem Nachbarn gescheitert und ich will nur vorsorgen. Dabei wollte ich hier auf dem Land doch weg aus dem Großstadtstress...

: Vielen Dank für Eure Antworten.





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