Re: Denkmalschuz / Holzfenster


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Abgeschickt von K.D. am 17 September, 2008 um 12:41:14

Antwort auf: Denkmalschuz / Holzfenster von Stefan am 17 September, 2008 um 08:35:06:

: Hallo Forum,
: kann mir jemand sagen mir welchen Strafen man rechnen muss bei nicht Einhaltung von Denkmalschutz auflagen?

: Sprich hauptsächlich solten im Haus Holzfenster eingebaut werden wir haben aber Kunststoffenster eingebaut?

: Gruß Stefan

Antwort: Mit Strafe meinst du Bußgeld???? Naja freikaufen ist nicht...

Das kann bis zum Rückbau gehen.. Das ist eine Ermessenentscheidung der Behörde. Hierzu müßte man aber den Fall besser kennen und ob und wieviel ihr die Behörde vergrätzt habt. Also wenn ihr die Kunststofffenster eingebaut habt, obwohl Holzfenster beauflagt waren...oder nur aus Unwissenheit.... Vielleicht kann man ne Duldung bis zum nächsten Austausch raushandeln..





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