Sichtdreieck bei Privatwegen


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Abgeschickt von Torsten Harten am 19 September, 2008 um 10:19:42

Hallo!

An meinem Grundstück entlang führt ein Privatweg, als Zufahrt für die dahinter liegenden 3 Grundstücke mit 3 Einfamilienhäusern. Der Privatweg führt über einen abgesenkten Gehweg auf die Straße.
Jetzt habe ich vom Ordnungsamt ein Schreiben bekommen, ich solle meinen Vorgartenbewuchs in einem Sichtdreieck von 10m auf eine Höhe von 80cm halten.
Einen Bebauungsplan gibt es nicht.
Wenn ich das machen muss, müsste ich einen uralten Apfelbaum fällen und meinen halben Vorgarten praktisch neu anlegen. Der zuständige Beamte sagt wenig konkretes, sondern behauptet, dass ich z.B. bei einem Unfall eines radfahrenden Kindes mit einem aus dem Weg fahrenden Auto eine Mitschuld bekäme. Dabei hatte ich die Koniferien schon im Ausfahrtsbereich einige Meter zurückgesetzt.

Also meine Frage nochmal konkret: Muß auch bei Zufahrten von Privatwegen die Bepflanzung genauso gehalten werden wie bei öffentlichen Straßenkreuzungen und Straßeneinmündungen?

Vielen Dank schonmal für die Antworten, auch wenn das Thema vielleicht nicht ganz hierhin passt!



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