Re: Pauschalpreisangebot - Mengen abweichend !!! -


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 19 September, 2008 um 18:44:35

Antwort auf: Pauschalpreisangebot - Mengen abweichend !!! - von Michael am 19 September, 2008 um 17:18:48:

: Sehr geehrte Damen und Herren,

: ich bin seit Anfang diesem Jahres selbständiger Fliesenleger, also Existenzgründer, und habe in Rechtsfragen noch etwas Unklarheit. Speziell in einer Frage:

: Ich habe bei einer Ausschreibung (keine öffentliche!) den Zuschlag erhalten, in einem Mehrfamilienhaus Fliesenverlegearbeiten durchzuführen. Im Leistungsverzeichnis trug ich in alle Einzelpositionen meine angebotenen Preise ein. Im darauf folgendem Verhandlungsprotokoll des auftraggebendem Hochbauunternehmen (mein Auftraggeber), wurde ein Pauschalpreis vereinbart. Dem Verhandlungsprotokoll lag die VOB zur Grundlage.

: Nach der Fliesenbemusterung ergaben sich allerdings im nachhinein andere Mengen als im Leistungsverzeichnis angegeben. Da der Bauherr sich anstelle von Fliesen in den Küchenbereichen jetzt für Laminat entschieden hat, entfallen größere Fliesenverlegeflächen. Ebenso wird nicht mehr Deckenhoch gefliest, sondern nur auf eine Raumhöhe von 1,30m.

: Von ursprünglichen im Leistungsverzeichnis erwähnten 201m² Wandfliesen werden nur noch ca. 95m² mit Fliesen verlegt. Von ursprünglichen 109m² Bodenfliesen werden nur noch ca. 44m² verlegt.

: Nun meine Frage:

: [B]Ändert sich der vereinbarte Pauschalpreis jetzt durch die vom Bauherren veränderten Mengen, oder kann ich in meiner Rechnung nach vollendeter Arbeiten den vereinbarten Pauschalpreis in Rechnung stellen? Entfällt ein wie sonst übliches genaues Aufmaß nach Fertigstellung bei einem Pauschalpreis? So entnehme ich es jedenfals der VOB![/B]

: Vielen Dank für fachkompetente Antworten.

:
: Mit freundlichen Grüßen

: Fliese07

Da hilft der gesunde Menschenverstand und die VOB/B ...
Wurde die pauschal vereinbarte Leistung erbracht oder deutlich mehr/weniger?
Wäre eine Anpassung des Gesamtpreises im Interesse einer der Vertragsparteien angemessen?
Ist eine Anpassung der Einzelpreise angemessen, da sich das Verhältnis von Gemeinkosten zu mengenbezogenen Kosten verändert hat?

... und ausserhalb der VOB/B: Können sich die Vertragsparteien im Einvernehmen einigen?




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