Abgeschickt von Erich Bauer am 21 September, 2008 um 17:30:06
Antwort auf: Re: Änderung Bebauungsplan zur Verhinderung einer Gebäudeaufstockung von Bauassessor am 18 September, 2008 um 15:32:28:
Zurückstellung und Veränderungssperre sind Instrumente des Bundesrechts. Damit kann eine beabsichtigte Änderung einer auf Landesrecht beruhende Vorschrift eines Bebauungsplanes wie die der Dachform nicht gesichert werden.