Supermarkt


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Abgeschickt von HAJO am 22 September, 2008 um 03:54:47

Auf der gegenüberliegenden Straßenseite meines Wohnhauses soll im Mischgebiet ein Lebensmittel-Discounter mit max. 800 m2 Verkaufsfläche gebaut werden. Nach dem für dieses Projekt erstellten Bebauungsplan beträgt die überbaubare Fläche 1295 m2. Nun vermute ich, dass hier noch weitere Einzelhandelsgeschäfte angesiedelt werden sollen, denn Nebenräume mit einer Fläche von 495 m2 erscheinen mir überzogen.
Der Bauherr will nach dem Bebauungsplan minimal 61Stellplätze anlegen, die einen Ziel- und Quellverkehr von 1.100 Fahrten auf unserer Straße verursachen sollen. Da ich gegen diese Bebauung bedenken habe und diese auch im Bebauungsplanverfahren vorgebracht habe, hätte ich gerne die Baupläne für das Gebäude eingesehen.
Meine Fragen:
Muss die Begenehmigungsbehörde (Stadt in NRW) mir die Einsichtnahme gestatten?
Gibt es belastbare Angaben über die Verkehrszahlen für diesen Discounter?
Da Anwohner an anderen Discountern über sehr hohe Lärmwerte bei Anlieferungen an der Laderampe klagen, hätte ich gerne Angaben über die Lärmentwicklung an diesen Laderampen. Kann mir hierüber jemand Angaben machen?
Kann im Bebauungsplan eine Ladezeit von z.B. 6-22 Uhr verbindlich auf Dauer festgesetzt werden?
Gruß
HAJO





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