Re: Denkmalschuz / Holzfenster


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Abgeschickt von K.D. am 22 September, 2008 um 10:15:21

Antwort auf: Re: Denkmalschuz / Holzfenster von Stefan am 22 September, 2008 um 09:12:10:

: Ja abweichend von genehmigten Bauvorhaben gebaut.

: Und recherche was passieren kann? Eine Straße weiter stehen mindestens 10 weitere Häuser die alle Denkmalgeschützt und vor kurzem Saniert worden sind und keines von diesen Häusern hat Holzfenster.

Antwort: Also die heutigen Holzfenster sind heute schon sehr sehr hochwertig... und manchmal auf den ersten Blick nicht als solche erkennbar.

Naja, wie gesagt es ist eine Ermessensentscheidung der Behörde.. und wer sagt das die anderen, wenn Kunststofffenster, auch genehmigt sind.. und nicht wie bei euch abweichend von der BG gebaut..
So ein Rückbauverlangen muss sehr gut begründet werden und ist von vielen Umständen abhängig... Denkmalwert und und und....

Aber grundsätzlich gibt es im Unrecht keine Gleichheit. Denn wenn der Nachbar seine Frau erschlägt, darf man das selbst noch lange nicht, nur weil der ja auch hat...

Sowas nennt man in der Behörde übrigens Dominoprinzip.... Man greift sich einen und der schwärzt rundrum an...und die sind dann auch fällig. Dumm nur für den, wenn es rauskommt, wer der erste Stein war..

Wartet doch erst mal ab... ob überhaupt was passiert von seitens des Amtes... Aber ihr erwirkt für die Fenster keinen Bestandsschutz, auch wenn die Behörde nicht einschreitet. Es kann immer passieren...auch nach langer Zeit.





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