Re: Änderung Bebauungsplan zur Verhinderung einer Gebäudeaufstockung


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Abgeschickt von skeptiker am 22 September, 2008 um 13:53:07:

Antwort auf: Re: Änderung Bebauungsplan zur Verhinderung einer Gebäudeaufstockung von Erich Bauer am 21 September, 2008 um 17:30:06:

: Zurückstellung und Veränderungssperre sind Instrumente des Bundesrechts. Damit kann eine beabsichtigte Änderung einer auf Landesrecht beruhende Vorschrift eines Bebauungsplanes wie die der Dachform nicht gesichert werden.

Stimmt, die Gestaltungssatzung gehört zum Bauordnungsrecht und nicht zum Bauplanungsrecht.
Aber wenn die Gemeinde sich auf die Hinterbeine stellt, wird sie schon einen planungsrechtlichen Aufhänger finden (Vollgeschosse, GFZ, Wandhöhe o.ä.)





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