Re: Treppensteigungswinkel


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 24 September, 2008 um 22:59:30

Antwort auf: Re: Treppensteigungswinkel von vnvnative am 24 September, 2008 um 13:33:23:

: : Die Differenz v. d. vorletzten zur lezten Treppenstufe beträgt 1,7 cm und ich meine das ist zuviel. Der Hauseigentümer lehnt eine Haftung ab und beruft sich dabei auf den Bestandschutz, da das Haus schon älter ist.

: Das mit der Differenz verstehe ich nicht, eins komma sieben Zentimeter ist doch ziemlich wenig - wo soll die Differenz denn liegen?

: Anforderungen an Treppen (Steigungsverhältnis. Mindestauftrittsbreiten u.ä.) für heute neu zu bauende Gebäude gibt es in der DIN 18065
: (gibt's in einige Bibliotheken, aber nicht kostenlos im WWW, http://nrw-baurecht.de/%D6ffentliches-baurecht-haeufige-fragen-f13/din-norm-kostenlos-gibt-es-nicht-t224.html)
: Zumindest in NRW nicht mehr in der Landesbauordnung.

: Das sagt aber in der Tat überhaupt nichts darüber, ob diese Treppe nicht trotzdem so sein darf, wie sie ist - eben weil sie früher legal so gebaut wurde und keine Anpassungspflicht besteht.

1,7 cm ist schon eine ganze Menge ... ab 0,5 cm Differenz und drei davor aufeinanderfolgenden Stufen mit gleichem Steigungsmaß gerät man zwangsläufig ins Stolpern. Aber darüber ob die konkrete Treppe nicht tatsächlich so sein darf, wie sie beschrieben wurde, sagt das natürlich nichts aus.




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