Bauverbotszone im Bereich der BAB


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Abgeschickt von Reinhard Krug am 29 August, 2004 um 22:54:28

Wir liegen mit unserem Grundstück in direkter Nachbarschaft zu einem Autobahnzubringer. Bei dem Versuch an die Grundstückgrenze eine Doppelgarage zu errichten wurden wir vom Bauamt an das Straßenbauamt verwiesen. Hier wurde uns mitgeteilt (was wir vorher nicht wußten und auch nicht im Grundbuch als Last eingetragen ist) das wir dadurch innerhalb der 50 meter Bauverbotszone liegen auch wenn die Autobahn ein erhebliches Stück entfernt ist. Auch wurde uns mitgeteilt das wir an unserem Eigentum (das Haus liegt ebenfalls noch in der Bauverbotszone) nur werterhaltende aber keine wertsteigernde Maßnahmen durchführen dürfen. Gibt es eine Möglichkeit (z.B. den Verzicht auf Ersatz der Wertsteigerung im Falle einer Enteignung) doch eine Baugenehmigung zu erhalten? Und warum kann ich als Laie aus dem Grundbuch (was ja bei einem Kauf eingesehen wird) nicht erkennen das eine solche Last auf dem Grundstück lastet.

Wenn mir jemand Hilfe geben könnte oder gegebenfalls einen Anwalt im Raum Frankfurt/Main kennt der in einer solchen Sache weiterhelfen kann, bin ich dankbar.


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