Gartenmauer auf öffentlichem Grund


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Abgeschickt von Jürgen Sauter am 25 September, 2008 um 18:39:24

Hallo zusammen,

wenn man eine alte Gartenmauer einreist, die schon seit jahrzehnten auf öffentlichem Grund der Gemeinde stand, und an gleicher Stelle eine neue Mauer errichtet, kann hier von der Gemeinde der Abriss und das Zurückbauen auf die Grundstücksgrenzen gefordert werden?

Gibt es hier eine Art Gewohnheitsrecht(weil die alte Mauer in einem Sanierungsgebiet schon immer so stand) oder gilt wer neu baut muß die Grenzen einhalten?



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