Re: Gartenteich und Aufschüttung


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Abgeschickt von K.D. am 26 September, 2008 um 09:07:59

Antwort auf: Gartenteich und Aufschüttung von ARChE am 23 September, 2008 um 11:45:18:

: Hallo

: Bundesland: Saarland

: Also Nachbar A hat eine Anzeige bekommen von Nachbar B wegen seines Gartenteiches und der Aufschüttung.

: Der Gartenteich von Nachbar A ist 2 m von der Grundstücks Grenze Entfernt,
: und wurde auf der Seite von Nachbar B ca 50 cm Aufgeschüttet wegen des Grundstückgefälle,
: die Aufschüttung ist 1,5 m von dem Nachbargrundstück entfernt.

: Also was hat Nachbar A Falsch gemacht?

: Ist der Gartenteich zu nahe an der Grundstücks Gränze?

: oder hätte Nachbar A die 50 cm nicht dürfen Aufschütten?

:
: Gruß ARChE


Antwort: Ich denke ihr habt nicht falsch gemacht. Der Teich dürfte bei dem Durchmesser verfahrensfrei sein bis 100 m³. Die Aufschüttung ist bis 3m Höhe und 36 qm verfahrensfrei.

Abstandflächen gelten nicht für unterirdische bauliche Anlagen. Und von der 50 cm hohen Aufschüttung gehen auch keine Wirkungen wie von einem Gebäude aus.

Und was für ne Anzeige???. Beim Amt oder privat oder wie???




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