Re: Gartenmauer auf öffentlichem Grund


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Abgeschickt von Bauassessor am 26 September, 2008 um 11:41:41:

Antwort auf: Gartenmauer auf öffentlichem Grund von Jürgen Sauter am 25 September, 2008 um 18:39:24:

Hallo,

nein, ein Gewohnheitsrecht gibt es im Baurecht nicht. Sie hatten über jahre einen rechtswidrigen Zustand, des von der Gemeinde toleriert worden ist. Ein Neubau der Mauer ist i.d.R. ein genehmigungspflichtiges Vorhaben - da Sie aber nicht der Eigentümer der Fläche sind, hätten Sie keine Genehmigung erhalten.


: Hallo zusammen,

: wenn man eine alte Gartenmauer einreist, die schon seit jahrzehnten auf öffentlichem Grund der Gemeinde stand, und an gleicher Stelle eine neue Mauer errichtet, kann hier von der Gemeinde der Abriss und das Zurückbauen auf die Grundstücksgrenzen gefordert werden?

: Gibt es hier eine Art Gewohnheitsrecht(weil die alte Mauer in einem Sanierungsgebiet schon immer so stand) oder gilt wer neu baut muß die Grenzen einhalten?




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