Wärmedämmung an Grenzmauer


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Abgeschickt von Christoph Moeller am 30 August, 2004 um 12:57:11

Ich möchte an meinem Hinterhaus in NRW die Grenzmauer mit einem Vollwärmeschutz versehen. Die Mauer würde dann zu 11cm über dem Nachbargrundstück dicker. Muss der Nachbar das nach 23 des Nachbarrechtsgesetzes NRW dulden, da zulässig und keine Erhöhung der qm und keine wesentliche Beeinträchtigung oder ist es eine genehmigungspflichtige Überbauung. Danke für kurzfristige Hilfe.


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