Abgeschickt von Norbert Fischer am 26 September, 2008 um 11:56:55
Anhand welcher Gesetze und Verordnungen wird
festgelegt, ob und wieviele Kundentoiletten eine
Gaststätte ohne Alkoholauschank (somit nicht
genehmigungspflichtig) und einem Gastraum
kleiner 50 qm haben muss (Baden-Württemberg)?
Wie wird allgemein noch geprüft ob in solchen Lokalen
alle Hygienevorschriften beachtet werden?
Gaststättenrecht sieht hierzu nichts vor.