Re: Wegerecht - Schäden durch Nutzung


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Abgeschickt von vnvnative am 26 September, 2008 um 13:08:06:

Antwort auf: Wegerecht - Schäden durch Nutzung von Fragender am 25 September, 2008 um 16:59:01:

Das hängt zum einen vom genauen Text des fiktiven Grundbucheintrages ab - neben dem Nutzungszweck sind dort oft auch Unterhaltungspflichten geregelt.

Grundsätzlich kann A den Weg so herrichten, wie er mag, solange er eine ordnungsgemäße Benutzung durch den Wegeberechtigten B geeignet ist.
Legt er die Pflasterung technisch zu schwach aus, so dass bei der zulässigen Benutzung der Weg beschädigt wird, ist das natürlich A's Problem.



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