Re: Grenzbebauung Lichthof/Lichtschacht


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 September, 2008 um 14:09:54

Antwort auf: Grenzbebauung Lichthof/Lichtschacht von Haas am 25 September, 2008 um 20:29:23:

: Weiß jemand ob es zulässig ist dass man einen Lichthof direkt bis an die Grundstücksgrenze bauen darf ohne eine Absturzsicherung anbringen zu müssen?
: Sachstand: Nachbar hat Lichtschacht mit 3 Treppenabsätzen von je 60cm Höhe.Das bedeutet dass direkt an der Grundstücksgrenze ein Absatz von 60 cm vorliegt.


... bei 60 cm ist i. d. R. keine Absturzsicherung erforderlich. (z. B. §41 BauO NRW)



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