großflächiger Einzelhandel ...


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 26 September, 2008 um 21:33:31

Antwort auf: Re: Baurecht : Grossprojekt von b.l.m am 25 September, 2008 um 19:20:37:

: Hallo
: ählt.

: Ich bin über das gestolpert was ich gesucht habe.
: Es ging um die Einordnung als Sonderflächen in der BauNVO.

: Das dort eben alles ab 1.200n² zählt.
: Die Frage war nicht wirklich die richtige habe ich jetzt bemerkt.

: Ich bin nur über eines der letzten ECE Projekte in Essen gestoplert. Mann Mann Mann...und das zählt als "integriert".


... dann geht es um großflächigen Einzelhandel, der ist recht eindeutig in seiner Zulässigkeit in der BauNVO und ergänzender Rechtsprechung geregelt ist. Im MK und SO ist es halt zulässig, vom Gesetzgeber so gewünscht ...




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