Abgeschickt von Markus Reinartz am 28 September, 2008 um 19:46:30
Antwort auf: Re: Wohnflächenberechnung von K.D. am 19 September, 2008 um 09:30:55:
: : Hallo zusammen,
: : kann mir jemand sagen, ob Räume, die nicht den baulichen Anforderungen an Aufenthaltsräume nach LBO entsprechen (z.B. lichte Raumhöhe von 2,40m leicht unterschritten, oder Fenstergröße von min. 1/8 der Grundfläche unterschritten), bei der Berechnung der Wohnfläche berücksichtigt werden ?
: Antwort oder Frage:
: In welchem Zusammenhang denn????
Werter Fragesteller,
natürlich sind solche Umstände in einer Wohnflächenberechnung zu berücksichtigen.
Bei der Unterschreitung der lichten Höhe eines Wohnraumes ist jedoch großzügig zu bemessen bzw. zu werten. Hierzu gibt es Urteile im Netz. Einfach mal googlen.
Bei einer leichten Unterschreitung der von Ihnen genannten Höhe dürfte dies kein Problem darstellen.
In Sachen Raumbelichtung sieht dies anders aus.
Mit freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen
Hauptstraße 51
53894 Mechernich
Handy: 0170 2940 223
PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine Eigene Meinung und somit keine Beratung dar. Um verlässliche Antworten zu erhalten ist es erforderlich den Einfall zu betrachten, was mit einer Augenscheinseinnahme am Objekt verbunden ist.