Re: Bearbeitungsfrist bei Widerspruch


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Abgeschickt von Bauassessor am 29 September, 2008 um 09:53:34:

Antwort auf: Bearbeitungsfrist bei Widerspruch von Heike am 27 September, 2008 um 21:03:48:

Hallo,

das steht in dem jeweiligem Verwaltungsverfahrensgesetz der Länder und beträgt bei Baugenehmigungen i.d.R. 1 Monat. Bitte aber nochmals prüfen, ich kenn' mich eigentlich nur in NRW aus.


: Hallo zusammen,
: kann mir jemand sagen, ob es in Brandenburg eine Frist für die Bearbeitung eines Widerspruchs gegen Auflagen der Baugenehmigung gibt, die für die zuständige Behörde bindend ist? Die brandenburgische Bauordnung macht dazu keine Angaben.

: MfG Heike





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