Re: Küchenabzug


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 29 September, 2008 um 20:23:08

Antwort auf: Küchenabzug von Birgit am 29 September, 2008 um 13:02:08:

: Hallo,

: meine Schwester baute vor über zehn Jahren ein Haus direkt an das Elternhaus meines Vaters.
: Nun hat dieser sein Elternhaus vor rund 4 Jahren verkauft.
: Jetzt wo meine Schwester in die EG-Wohnung gezogen ist, musste der Küchenabzug um 30 cm (vom ehem. Elternhaus weg)versetzt werden;
: Nun möchte der neue Eigentümer des ehemaligen Elternhauses, das meine Schwester den Abzug mit einem Rohr hoch zum Dach laufen lässt, da er meint, es könnte in seinem Bad stinken.
: Kann er das nach über 4 Jahren nun verlangen?
: Meine Schwester müsste ein Rohr über 3 Stockwerke nach oben ziehen.
: Sie wohnt dort alleine und kocht nicht für ne Fussballmannschaft.
: Für ne schnelle Antwort wären wir sehr dankbar.

: VG Birgit


... fragen Sie doch mal den Nachbarn, mit welcher rechtlichen Grundlage er meine, dass das Rohr über Dach zu führen sei. Dann könnte man dort mal nachlesen.

Mittlerweile werden die Küchenabzüge üblicherweise bei Neubauten über Dach geführt, unter anderem auch um Störungen von Nachbarn untereinander und das Klappern des Schutzgitters zu vermeiden. Ob das jetzt aktuell auf einer rechtlichen Notwendigkeit beruht weiss ich leider im Moment nicht.



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