Abgeschickt von K.D. am 02 Oktober, 2008 um 07:55:25
Antwort auf: Erschließungsbeitrag bei historischen Straßen von Rainer Nobiling am 01 Oktober, 2008 um 21:32:33:
: Hi
: für historische Straßen dürfen angeblich keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. Die Straße wurde 2002 neu hergestellt, aber genauso wie sie vor 200 Jahren war ( mit Granitpflaster, Rinnen etc ). Die Schmutzleitung und Regenwasser wurden ebenfalls erneuert. Weiß jemand darüber bescheid?
Antwort:
Das riecht nach Sanierungsgebiet. Im Grundbuch müßte dann ein Sanierungsvermerk stehen. Nach Abschluß der Stadtsanierungsmaßnahmen wird eine Sanierungsumlage erhoben. Auskunft gibt hierzu die zuständige Stadtverwaltung.