Bauvoranfrage über die Anlegung einer Lagerfläche für Energieholz


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Abgeschickt von waldsee am 02 Oktober, 2008 um 15:55:23

Hallo,
ich erhielt eine Angrenzerbenachrichtigung (§ 55 LBO).
mit o. g. Betreff und der Bennenung des Bauortes.
Das Grundstück ist im Besitz der Gemeinde. Der ggf. neue Pächter hat die Bauvoranfrage gestellt. Das Grundstück ist eine Kiesgrube im Außenbereich, die bereits abgebaut wurde und derzeit wieder aufgefüllt wird und befindet sich bei uns in der Nachbarschaft.
Wir haben ínnerhalb der Frist erklärt, daß wir mit dem Bauvorhaben nicht einverstanden sind.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem Bauamt haben wir erfahren, daß auf dem Grundstück Holz gelagert werden soll und danach zu Hackschnitzel verarbeitet werden soll. Die Fachbehörden werden derzeit angehört.

Nun meine Frage - gibt es irgendeine Möglichkeit, daß dieses Bauvorhaben nicht durchgeführt werden kann?
Bin für jede Info sehr dankbar.




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