Überdachter Anbau genehmigungspflichtig?


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Abgeschickt von Thomas am 03 Oktober, 2008 um 16:26:08:

Hallo zusammen,

zwischen meine Garage und der Grundstücksgrenze habe ich bereits ein Carport angebaut (war nicht genehmigungspflichtig) und möchte nun auf der Rückseite eine Überdachung (Holzlagerplatz, Fahrradunterstellmöglichkeit, Gerätehaus) anbauen.
Bestehende Gebäude haben eine Grundfläche von ca. 50 qm, der zusätzliche Anbau wird ca. 30 qm groß sein.
Ist dies Grundsätzlich genehmigungspflichtig und wenn ja müssen die Nachbarn hier zustimmen? Welche Konsequenzen hätte es, falls ich ohne Genehmigung baue, dies nachträglich jedoch als genehmigungspflichtig eingestuft wird (Strafe o. Abriss)? Evtl. weiss hier jemand Bescheid, danke im voraus.



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