Haftung für Materialfehler nach derGarantiezeit


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Abgeschickt von FH am 04 Oktober, 2008 um 08:46:36

Hallo Forumgemeinde,

Wie ist die Haftungslage bei Mängeln nach (!) der Garantiezeit für Materialfehler, die nicht in der Garantie, sondern erst danach auftraten und folglich dann auch erst gerügt werden können.

Hier mein konstruiertes Beispiel:
Kunde X baut mit A ein Haus. A bedient sich unterschiedlicher Subunternehmer - u.a. auch B für den Dachbau.
Nach 12 Jahren stellt Kunde X fast, dass die Unterspannbahn unter den Dachziegeln nicht UV-beständig ist. Die mit Gewebe durchwirkten Bahnen zeigen viele kleine Risse. Firma A hat inzwischen den Betrieb eingestellt und wurde aufgegeben.
Subunternehmer B und dessen Firma existieren an bekannter Adresse.
Vertragshaftung zwischen A und X: 5 Jahre.

Würde mich über ein paar erleuchtende Meinungen freuen.

Grüße FH





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