Re: nachbarrechtsgesetz§24 Hammerschlag&Leiterrecht


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von vnvnative am 04 Oktober, 2008 um 18:19:32:

Antwort auf: nachbarrechtsgesetz§24 Hammerschlag&Leiterrecht von jo blass am 02 Oktober, 2008 um 14:00:58:

Sie geben das Bundesland nicht an.
Falls es NRW ist:
Einfach mal im Gesetzestext nachlesen - Lesen bildet.
Sowohl zu den Voraussetzungen (§ 24) als auch zu den Fristen (§ 16 + 17).

Gesetzte Fristen sollte man sich gefallen lassen, wenn sie korrekt bemessen sind und ansonsten locker ignorieren.
"Anzeige" (wie im NRW-Text) ist im Übrigen weniger als "Zustimmung". Wenn der Nachbar selbst vom Erfordernis einer positiven Zustimmung Ihrerseits ausgeht, spricht das dafür, dass ihm schon klar ist, dass er über das hinausgeht, worauf er ohnehin einen Anspruch hat.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]