Abgeschickt von Bolanger am 04 Oktober, 2008 um 20:23:01:
Hallo,
kann man eigentlich gegen einen gerade rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan noch Widerspruch einlegen weil man der Meinung ist, dass seine Eingaben während der Planaufstellung nicht ausdreichend berücksichtigt wurden? Welche Fristen gelten dafür?
Danke,
Bolanger