Re: Rechtsschutz bei verdeckten Mängeln


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 05 Oktober, 2008 um 15:10:53

Antwort auf: Rechtsschutz bei verdeckten Mängeln von Hildegard Hinsching am 04 Oktober, 2008 um 22:52:49:

: Mich interessiert folgende Frage: Erwerbe ich Hauseigentum oder eine Eigentumswohnung gehe ich davon aus, dass nach einigen Jahren keine verdeckten Mängel bemerkbar werden, zumal wenn der Kaufvertrag sowie Gutachten eine Garantie dafür geben. Wenn nun nach der Garantiefrist totzdem verdeckte Mängel auftreten, was dann? Kann der Verkäufer bzw. der Bauherr dafür zur Rechenschaft gezogen werden??
: H. Hinsching


In der Regel kann Ihre frage wohl meistens mit nein beantwortet werden.

Jedenfalls sind die Kaufverträge meist so gestaltet, dass für solche Art von Mängeln nur dann gehaftet wird, wenn sie dem verkäufer bekannt waren und dies zu beweisen obliegt auch meist demjenigen der sich darauf beruft, so in diesem Fall bei Ihnen.

Meist heißt jedoch auch nicht immer. Außnahmen bestätigen die Regel. Befragen Sie Ihren Anwalt.

Auch das von Ihnen zittierte Gutachten dürfte wohl in der Regel nur wenig aufschluss über verdeckte und versteckte Mängel geben, sonst wären sie ja nicht versteckt oder verdeckt. Es ist wohl eher selten, wenn ein/das ein Gutachter/Sachverständiger dafür haftet.


Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

Handy: 0170 2940 223

E.-Mail-Adresse: ReinartzMarkus@t-online.de


PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und simit keine Beratung dar.



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