Re: Verlegung Hauptwasserleitung


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 05 Oktober, 2008 um 15:24:49

Antwort auf: Verlegung Hauptwasserleitung von gitta B. am 02 Oktober, 2008 um 03:01:32:

: Hallo,
: ich wohne in einem Reihenmittelhaus (1954)
: Diese Häuser sind nicht durchgehend. Die Hauptwasserleitung liegt beim Hintermann und von da werden 4 RH versorgt. Das nebenanliegende, sowie die beiden rückwärtigen.

: Nachdem das Haus mit dem Hauptwasseranschluß umgebaut, bzw. saniert werden soll, möchte man den Hauptwasseranschluß verlegen.
: Ist hierzu die Zustimmung der Mitbenutzer von Nöten?
: Wer trägt die Kosten bis zur Wasseruhr der Mitbenutzer?

: Wenn es von den Wasserwerken genehmigt wird, setzen sich diese dann mit den ander Mitbenutzern in Verbindung?

: Für baldige Hilfe besten Dank.
: GittaB

Es sind nicht allzu viele Infos die Sie hier an die Hand geben.

Wer möchte den Anschluss verlegen?

Die Wohnungseigentümergemeinschaft?

Oder wer?

Die Stadt?

Das Wasserwerk?

Sie?

Die Anderen Wohnungseigentümer?

Warum darf der Anschluss denn nicht wieder so hergestellt werden wie er bereits verlegt war?


Mit freundlichen

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

Handy: 0170 2940 223

E.-Mail-Adresse: ReinartzMarkus@t-online.de


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