Re: nachbarrechtsgesetz§24 Hammerschlag&Leiterrecht


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 05 Oktober, 2008 um 15:27:15

Antwort auf: nachbarrechtsgesetz§24 Hammerschlag&Leiterrecht von jo blass am 02 Oktober, 2008 um 14:00:58:

: Muß ich dem Ausheben und die damit verbundenen Baummaßnahmen auf meinem Grundst.zustimmen, damit der Nachbar seine auf der Grundstücksgrenze befindliche Hauswand Abdichten kann? Meine Garagennutzung und Hauszugang wären eingeschränkt. Alternative Sanirungsmaßnahmen sind gegeben, sogar günstiger.Kann ich bei Verweigerung für Schäden beim NB haftbar gemacht werden. Eilt.Habe eine Frist gesetzt bekommen.

Es dibt zahlreiche Fälle in denen der Nachbar eine Sicherungsbürgschaft hinterlegen muss.

Natürlich muss er für angerichtete Schäden haften.

Befragen Sie einen Anwalt.

Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz
Freier Sachverständiger für Bauwesen

Hauptstraße 51
53894 Mechernich

Handy: 0170 2940 223

E.-Mail-Adresse: ReinartzMarkus@t-online.de


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