Re: Erschließungsbeitrag bei historischen Straßen


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]

Abgeschickt von K.D. am 06 Oktober, 2008 um 07:10:42

Antwort auf: Re: Erschließungsbeitrag bei historischen Straßen von Rainer am 02 Oktober, 2008 um 16:00:47:

: : : Hi
: : : für historische Straßen dürfen angeblich keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. Die Straße wurde 2002 neu hergestellt, aber genauso wie sie vor 200 Jahren war ( mit Granitpflaster, Rinnen etc ). Die Schmutzleitung und Regenwasser wurden ebenfalls erneuert. Weiß jemand darüber bescheid?

: : Antwort:
: : Das riecht nach Sanierungsgebiet. Im Grundbuch müßte dann ein Sanierungsvermerk stehen. Nach Abschluß der Stadtsanierungsmaßnahmen wird eine Sanierungsumlage erhoben. Auskunft gibt hierzu die zuständige Stadtverwaltung.

: Antwort : Es ist leider kein Sanierungsgebiet.

Antwort: Dann gilt wohl die Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde......

Das mit den "historischen Straßen" gilt m.E. nur im Sanierungsgebiet , weil dort ja keine Ausbaubeiträge erhoben werden, sondern die Sanierungsumlage. Mit der Bauart der Straße hat das nichts zu tun.

Mehr als dieses Vermutungem kann ich aus den recht mageren Angaben leider nicht rausnehmen.
Fakt ist irgendwann kommt ein Beitragsbescheid.



Antworten:



Ihre Antwort

Name:
E-Mail:

Subject:

Text:

Optionale URL:
Link Titel:
Optionale Bild-URL:


[ Antworten ] [ Ihre Antwort ] [ Forum www.baurecht.de ]