voraussetzungen für keramikwerkstatt im eigenen wohnhaus


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Abgeschickt von bina am 07 Oktober, 2008 um 09:27:54

angenommen man möchte in seinem wohnhaus im keller eine kleine werkstatt, z.b. eine keramikwerkstatt einrichten und ein kleines lädelchen vielleicht auch noch. und angenommen in früheren zeiten war schon mal ein kleines geschäft in diesem haus, zu dem auch eine werkstatt gehörte. welche voraussetzungen muß man dann erfüllen? ist es eine nutzungsänderung? und wie könnte man einen bauantrag umgehen, weil z.b. keine baupläne vorhanden sind? ändert sich was, wenn man keramiköfen, die immerhin bis 1300C° brennen, in ein außenstehendes, unbewohntes gebäude verlagert?



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