Tor in Zaun von Gemeinschafts- auf Privatgrundstück


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Abgeschickt von Justrie,Tatiana am 07 Oktober, 2008 um 23:37:56

Eine Person bewohnt ein Reihenhaus in einer 7erreihe, Eigentümer ist die Mutter.Einfahrt und Garagenhof sind Gemeinschaftsgrundstück.Die Eltern bewohnen ein Einfamilienhaus,dessen Grundstück entlang Einfahrt und Garagenhof verläuft.Seid ca 13 Jahren haben sie einen Torbogen im Zaun, um nicht immer außen herum zu müssen.
Nach Erneuerung des Zaunes- die Eltern friedeten ein, da ihre rechte Seite- im Zuge der Fahrbahnsanierung Einfahrt und Garagenhof. Der Torbogen wurde ebenfall wieder eingesetzt,nur direkt vor der Tür der Person,vorher war er weiter vorne.Alle wußten dies,man sprach allgemein drüber und keiner hatte etwas dagegen.
Nun gab es aus anderen Gründen Unstimmigkeiten und 5 der 7ergemeinschaft srpachen sich schriftlich gegen das Tor aus.Muß man es entfernen?Behindern tut es niemanden.
Und was ist mit einem Garten-Tor des Endgrundstückes aufs Gemeinschaftsgrundstück?Kann die Person im Gegenzug auch dessen Schließung verlangen?Es verschlließt den freien Raum zwischen der letzten Garage und dem hinteren Zaun(Garagenbreite) und wurde nach dem Tor gesetzt .



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