Gesetz zu erneuerbare Energien


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Abgeschickt von A.Feldgen am 08 Oktober, 2008 um 07:34:42

Hallo zusammen,
haben im Juli einen Hausbauvertrag für eine DHH bei einem Fertighausanbieter unterschrieben in dessen Leistungsumfang eine herkömmliche Gasheizung inbegriffen ist. Nun verzögert sich der Baubeginn erheblich (angedacht war Oktober), weil die Nachbarn
noch einige Änderungswünsche und noch offene Fragen haben. Für wen gilt das neue EEG Gesetz ab dem 01.01.2009? Für alle die Ihren ersten Spatenstich 2009 haben, oder deren Bauantrag 2009 genehmigt wurde? Und musste uns der Bauträger damals bei der Unterschrift des Vertrages nicht auf das bereits verabschiedete Gesetz hinweisen - schließlich wären das im nachhinein nicht unerhebliche Mehrkosten!?!
Vorab herzlichen Dank



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