Re: Rechtsschutz bei verdeckten Mängeln


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Abgeschickt von Markus Reinartz am 08 Oktober, 2008 um 09:41:12

Antwort auf: Re: Rechtsschutz bei verdeckten Mängeln von Markus Reinartz am 08 Oktober, 2008 um 09:37:51:

: : : Mich interessiert folgende Frage: Erwerbe ich Hauseigentum oder eine Eigentumswohnung gehe ich davon aus, dass nach einigen Jahren keine verdeckten Mängel bemerkbar werden, zumal wenn der Kaufvertrag sowie Gutachten eine Garantie dafür geben. Wenn nun nach der Garantiefrist totzdem verdeckte Mängel auftreten, was dann? Kann der Verkäufer bzw. der Bauherr dafür zur Rechenschaft gezogen werden??
: : : H. Hinsching

: :
: : In der Regel kann Ihre frage wohl meistens mit nein beantwortet werden.

: : Jedenfalls sind die Kaufverträge meist so gestaltet, dass für solche Art von Mängeln nur dann gehaftet wird, wenn sie dem verkäufer bekannt waren und dies zu beweisen obliegt auch meist demjenigen der sich darauf beruft, so in diesem Fall bei Ihnen.

: : Meist heißt jedoch auch nicht immer. Außnahmen bestätigen die Regel. Befragen Sie Ihren Anwalt.

: : Auch das von Ihnen zittierte Gutachten dürfte wohl in der Regel nur wenig aufschluss über verdeckte und versteckte Mängel geben, sonst wären sie ja nicht versteckt oder verdeckt. Es ist wohl eher selten, wenn ein/das ein Gutachter/Sachverständiger dafür haftet.

: :
: : Mit freundlichen Grüßen

: : Markus Reinartz
: : Freier Sachverständiger für Bauwesen

: : Hauptstraße 51
: : 53894 Mechernich

: : Handy: 0170 2940 223

: : E.-Mail-Adresse: ReinartzMarkus@t-online.de

: :
: : PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und simit keine Beratung dar.

:
: Sehr geehrter Herr Reinartz,
: für Ihre Mail möchte ich mich herzlich bedanken, auch wenn Sie keine Lösung parat hatten. In jedem Falle ist die beste Garantie sicher eine kompetente und ehrliche Bauaufsicht während der Entstehungsphase eines Hauses. Nur hatten wir darauf keinen Einfluss.
: Mit freundlichen Grüßen Hildegard Hinsching

Sehr geehrte Frau Hinsching,

Mängel oder auch versteckte Mängel sind ein sehr umfangreiches Thema.

Um genauere Angaben machen zu können (Sie einfach zu ungenaue Angaben gemacht) müssen Sie genauere Angaben machen.

Wie alt ist das Haus?
Wer hat es gebaut? und für wen?
Haben Sie direkt vom Erbauer gekauft oder nur von dem Vorbesitzer des es hat erbauen lassen (oder wie?)?
Was steht in Sachen Haftung im Kaufvertrag?
Welche Mängel liegen den tatsächlich vor (oder wollen Sie die Wohnung oder das Haus erst noch kaufen?)?

Bei einem Hauskauf, von angenommen einem 10 Jahre alten Haus, ist es eher unwahrscheinlich das im Kaufvertrag eine Haftung übernommen wird. Die Haftung für Mängel wird meist ausgeschlossen und dies meist unter dem Wortlaut, dass dem Verkäufer solche nicht bekannt sind. In diesem Fall haben Sie dann eine Haftung, wenn dem Verkäufer solche Mängel doch bekannt waren, was Sie beweisen müssten etc., was sich aber meist als überaus mehr als schwierig gestaltet. Befragen Sie einen Anwalt hierzu.

Dann gibt es die von Ihnen genannte Möglichkeit in der die Haftung im Vertrag übernommen wird.

Mich interessiert folgende Frage: Erwerbe ich Hauseigentum oder eine Eigentumswohnung gehe ich davon aus, dass nach einigen Jahren keine verdeckten Mängel bemerkbar werden, zumal wenn der Kaufvertrag sowie Gutachten eine Garantie dafür geben. Wenn nun nach der Garantiefrist totzdem verdeckte Mängel auftreten, was dann? Kann der Verkäufer bzw. der Bauherr dafür zur Rechenschaft gezogen werden??
H. Hinsching

In diesem Fall haftet der Verkäufer natürlich.

Aber ich persönlich bezweifele, dass eine solche Haftung in einem Vertrag übernommen wird. Das macht soch niemand bei einem Haus älteren Baujahres.

Um genauere Angaben machen zu können fehlen noch einige Angaben von Ihnen. Befragen Sie einen Anwalt.



Mit freundlichen Grüßen

Markus Reinartz

PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung und simit keine Beratung dar. Befragen Sie einen Anwalt.




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