Re: Gesetz zu erneuerbare Energien


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Abgeschickt von A.Feldgen am 08 Oktober, 2008 um 10:10:52

Antwort auf: Re: Gesetz zu erneuerbare Energien von Markus Reinartz am 08 Oktober, 2008 um 09:58:46:

Guten Tag Hr.Reinartz,
wie erwähnt handelt es sich bei der Heizung um eine 'normale' Gasheizung die im Leistungsumfang enthalten ist. Das Gesetz habe ich so verstanden,dass ein Bauherr ab 01.01.2009 erneuerbare Energien einsetzen oder entsprechend ein Niedrigenergiehaus planen muss.
Mein Frage war:
Wenn ich einen Vertrag unterschreibe, indem dieser Punkt keine Erwähnung findet (obwohl das Gesetz bereits beschlossen war) - und weiterhin auch bei der Finanzierung keine Berücksichtigung findet - ob dies nicht in der Pflicht des Bauträgers liegt darauf hinzuweisen.
Sollte unser Baubeginn in dieses Gesetz fallen, was kann unternommen werden?
Mit freundlichen Grüßen
A.Feldgen





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