Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Oktober, 2008 um 10:22:18
Antwort auf: Re: Gesetz zu erneuerbare Energien von Markus Reinartz am 08 Oktober, 2008 um 09:58:46:
: Werter Forumsteilnehmer,
: darf ich die Frage an Sie richten, was denn das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) mit Ihrem Hausbau zu tun hat?
: Ihre Angaben dahin gehend sind sehr dürftig und somit ergänzungsbedürftig.
: Das EEG regelt im wesentlichen den vorangigen Abschluss von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ....... (siehe § 2 dieses vorgenannten Gesetzes).
: Lassen Sie eine solche Anlage bauen und wenn ja, welche?
: Das Gesetz gilt für Jedermann der solche Anlagen baut und von der Veräußerung von diesem erzeugten Strom profitieren möchte.
: Es sollte natürlich auch möglich sein, eine solche Anlage zu bauen und nicht -was natürlich wirtschaftlich nicht sinnvoll ist- davon profitieren zu wollen. In diesem Fall gilt dieses Gesetz wahrscheinlich ggf. nicht.
: Link: http://www.eeg-aktuell.de/fileadmin/user_upload/Downloads_Politik/bmu_eeg2009_konsolidiert.pdf
:
: Mit freundlichen Grüßen
: Markus Reinartz
: Freier Sachverständiger für Bauwesen
: Hauptstraße 51
: 53894 Mechernich
: Handy: 0170 2940 223
: PS. Meine Beiträge im Forum stellen lediglich meine eigene Meinung dar. Aus diesem Grund kann in dieser Hinsicht keinerlei Haftung/Gewährleistung übernommen werden.
Hallo Herr Reinartz,
mit Datum vom 18.08.2008 erfolgte der Beschluss des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energieen im Wärmebereich (EEWärmeG). Siehe z. B.:
http://baumeister.neuss-net.de/content/view/21/9/
und Informationen des Ministeriums unter:
http://bundesumweltministerium.info/erneuerbare_energien/gesetze/waermegesetz/das_gesetz/doc/40512.php
Unter §19 EEWärmeG ist eindeutig geregelt, dass das Gesetz nur für Bauvorhaben gilt, für die der Bauantrag nach dem 01.01.2009 gestellt oder die Bauanzeige nach diesem Datum erstattet wurde.