Re: Gesetz zu erneuerbare Energien


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Abgeschickt von Dirk Baumeister am 08 Oktober, 2008 um 11:46:28

Antwort auf: Re: Gesetz zu erneuerbare Energien von A.Feldgen am 08 Oktober, 2008 um 10:33:12:

: Hallo Hr. Baumeister,
: das Gesetz wurde doch bereist Anfang Juni beschlossen.Muss der Bauträger einem Bauherren bei Unterzeichnung im Juli nicht auf diesen Passus und auf zu erwartende Mehrkosten hinweisen?
: Vorab herzlichen Dank
: A.Feldgen


Hallo Herr/Frau Feldgen,

stimmt, ich habe das Veröffentlichungsdatum angegeben, nicht das des Beschlusses.
Welche Mehrkosten entstehen denn? Der Bauantrag wurde doch offensichtlich VOR dem 01.01.2009 eingereicht bzw. kann auf jeden Fall vorher eingereicht werden, oder? Damit würde die gesetzliche Verpflichtung zur anteiligen Erzeugung der Wärmeenergie aus erneuerbaren Energieen für dieses Vorhaben nicht gelten.
Ausserdem wissen Sie ja von dem Gesetz und sind damit vermutlich bereits besser informiert als 99% aller Bauherren und die meisten Bauträger.

Die Kosten ändern sich logischerweise, wenn etwas am Auftrag geändert würde. Aus welchem Grund die Änderung erfolgt ist dabei erstmal unerheblich.

Ich nehme an, dass es schwierig wäre, dem Unternehmer eine Mitteilungspflicht zukünftiger Gesetzesänderungen aufzuerlegen. Zumal ja das angebotene Heizsystem durchaus mit einem kleinen Kollektor unterstützt und damit die für das vereinbarte Vorhaben noch nicht mal geltenden Vorschriften erfüllen würde.

Mit welchem Hintergrund stellen Sie die Frage? Wenn es darum geht einen Weg aus dem abgeschlossen Vertrag heraus zu finden, unterhalten Sie sich ohnehin am besten mit einem Anwalt.



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